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Patientenverfügung unwirksam?

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes ...

... enthalten wohl viele Patientenverfügungen unwirksame Regelungen. So ist es nicht konkret genug, wenn man schreibt "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen. Auch Hinweise wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist, sind zu allgemein.

Ebenso muss in einer Vollmacht ausdrücklich stehen, ob der Bevollmächtigte gbf. auch über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bestimmen kann.

Bitte sehen Sie gbf. Ihre Unterlagen durch - vielleicht müsste etwas geändert werden!

Links

Ärzteblatt-Artikel
Beschluss des Gerichtes (pdf)